OSTEOMED - Praxisgruppe Dr. Hanno Lehmann & Kollegen
OSTEOMED - Praxisgruppe  Dr. Hanno Lehmann & Kollegen

Infothek

Hier erhalten SIe alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Kosten und Kostenerstattung, Öffnungszeiten und vielem mehr.

 

Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen an der Praxis-Rezeption unter Telefon: 0621 - 490 778 - 0 .

 

Nicht abgesagte Termine
müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

 

Die in der Rechnung aufgeführten Gebühren-Ziffern aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) beziehen sich auf die Diagnose- und Therapiebezeichnung der durchgeführten Behandlung und nicht auf die Honorarberechnung.

Die Honorarabrechnung erfolgt analog nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), da diese regelmäßig aktualisiert wird. Dieser Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von privaten Krankenversicherungsträgern letztlich übernommen werden, da auch bei privatversicherten Patienten in den letzten Jahren immer mehr Kürzungen und Streichungen im Leistungskatalog zu verzeichnen sind!

 

Bezuschussung für gesetzlich versicherte Patienten

 

Seit geraumer Zeit bieten einige gesetzliche Krankenkassen eine Bezuschussung osteopathischer Behandlungen an. Die Voraussetzungen hierfür erfüllen unsere Praxen - Sie sollten hierzu jedoch folgende Dinge beachten: INFO. Desweiteren besteht eine Mitgliedschaft im Verband wissenschaftlicher Osteopathie Deutschlands VWOD.

 

Nicht abgesagte Termine
müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

Praxiszeiten:

 

Montags - Donnerstags: 

von 09:00 bis 17:30 Uhr

0621 / 490 778 - 20

Bitte nehmen Sie RÜCKSICHT

 

und tragen beim Betreten der Praxis

eine FFP-2-Maske,

da auch wir sehr viele

gefährdete Patienten behandeln.

 

WIR BEDANKEN UNS FÜR IHR VERSTÄNDNIS.

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es in der Rastatter Straße, Mannheim-Seckenheim ZWEI Praxen "Dr. Lehmann" gibt:

Bitte verwechseln Sie uns daher nicht mit der

da dies immer wieder zu Verzögerungen und allseits zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt.

Grundsätzlich soll bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen zugrunde liegt, oder dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann.

 

Eine genaue Darstellung von spezifizierten Diagnosen als Indikation für eine Behandlung ist zum einen rechtlich nicht zulässig, zum anderen auch kein Garant für die Möglichkeit, hier therapeutisch tätig zu werden.

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