Wichtiges auf einen Blick:
Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker / Behandler und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 620 / 630 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien
abweichendes* nicht vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers / Behandlers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum
Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker / Behandler ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden
kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker / Behandler aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen
können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers / Behandler für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB - jedoch nicht bei absichtlichem / unabsichtlichem Verschweigen von Erkrankungen, Operationen oder sonstigen Einwirkungen auf den Körper, die
eine eventuelle Kontraindikation für unsere Behandlungsphilosophie darstellen.
Termine
Da jeder Termin für Sie persönlich reserviert ist und in einer Bestellpraxis wie den unseren nicht durch den nächsten, schon wartenden Patienten genutzt werden kann, müssen
wir Ihnen diesen Rechnung stellen, sofern er nicht rechtzeitig während unserer Rezeptionszeiten (Montag bis Donnerstag – 16:00 Uhr) persönlich oder telefonisch abgesagt wurde.
Selbstverständlich kann in Ihrer Planung auch einmal etwas dazwischen kommen und Sie können einen vereinbarten Termin nicht einhalten. Sofern Sie uns 48 Werktagsstunden zuvor davon in Kenntnis setzen, stornieren wir den Termin kostenfrei und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Kurzfristig bis gar nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider mit einer Ausfallgebühr in Höhe von € 85,00 in Rechnung stellen, da wir diese Zeit fest für Sie eingeplant haben. Lediglich ein unverschuldetes Nichterscheinen durch eine nachweisbare plötzliche Erkrankung wird hierfür als Grund anerkannt und ist durch ein ärztl. Attest nachzuweisen. Verkehrsstau und ungünstige Wetterverhältnisse werden nicht als unverschuldeten Grund anerkannt.
Schweigepflicht
Ihre Daten werden diskret & streng vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach §203 StGB.
Kostenübernahme durch Versicherungsträger
Die in der Rechnung aufgeführten Gebühren-Ziffern aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw.
aus der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) beziehen sich auf die Diagnose- und Therapiebezeichnung
der durchgeführten Behandlung und nicht auf die Honorarberechnung. *Die Honorarabrechnung erfolgt analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. der Gebührenordnung für Therapeuten
(GebüTh), da diese regelmäßig aktualisiert werden. Dieser Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von Versicherungsträgern letztlich übernommen
werden. Bitte informieren Sie sich selbst im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder etwaigen anderen Kostenträgern über die individuellen Modalitäten.
Rechnungen sind immer am Behandlungstag
bar oder per EC-Cash zu begleichen.
Ein Auszug aus den Gebührenverzeichnissen (GebüH / GOÄ / GebüTh) ist immer Bestandteil unseres Behandlungsvertrages.
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