da dies immer wieder zu Verzögerungen und allseits zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt.
Grundsätzlich soll bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen zugrunde liegt,
oder dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann.
Eine genaue Darstellung von spezifizierten Diagnosen als Indikation für eine Behandlung ist zum einen rechtlich nicht zulässig, zum
anderen auch kein Garant für die Möglichkeit, hier therapeutisch tätig zu werden.